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AUTO: -CHTHON & -NOM Nr. 27, 1. Okt. 2006
Aufklärung zurück zum Leitartikel
Germar Rudolf: Es kommt darauf an, wer die überzeugenden Argumente hat, nicht wer als Autorität anerkannt wird (zur Diskussion zwischen
Peter Töpfer und David Schah)
Mit Erstaunen und Unwohlsein las ich einige Wochen nach meiner Inhaftierung in Deutschland in der rechten Presse, ich sei ein „KZ-Experte“.
Weder hatte ich mich je so bezeichnet, noch scheint mir solch ein Etikett besonders erstrebenswert. Wer will schon ein Fachmann für Konzentrationslager sein? Tatsächlich hatte ich mich noch nie als ein Fachmann oder
Experte für irgend etwas bezeichnet. Ich sehe mich selbst als Revisionist, Autor diverser Schriften, Verleger und – meinem akademischen Grad entsprechend – als Chemiker. Daß mir nun von der anderen Seite
des politischen Spektrums entgegenschallt, ich sei ein „selbsternannter KZ-Experte“, geht dann doch etwas zu weit, und so darf ich dagegen energischen Widerspruch einlegen. Außerdem darf ich dezent darauf
hinweisen, daß es in der Wissenschaft darauf ankommt, wer die überzeugenden Argumente hat, nicht wer als Experte oder Autorität anerkannt wird. Es ist daher völlig irrelevant, ob ich als Experte bezeichnet oder
anerkannt werde.
Da ich schon bei wissenschaftlichen Gepflogenheiten bin, darf ich darauf hinweisen, daß man Behauptungen, insbesondere, wenn sie mit Vorwürfen verbunden sind,
mit nachprüfbaren Beweisen untermauern sollte. Solange man aber nicht beweisen kann, ich hätte mich selbst zum Experten gekürt, sollte man so etwas auch nicht behaupten.
Das gleiche gilt für ähnliche ehrenrührige Behauptungen, wie etwa der, ich würde, wenn ich die Macht hätte, anderen die Menschenrechte
beschneiden. Dafür gibt es nicht auch nur den Hauch eines Beweises, ganz im Gegenteil: Ich habe mich immer für eine sehr liberale Freiheitsauslegung stark gemacht. Tatsache ist dagegen, daß all die, die mich
einsperren oder dies befürworten, durch Rat und Tat unwiderleglich bewiesen haben, daß sie es sind, die freiheitlich gesonnenen Andersdenkenden die Menschenrechte absprechen, sobald bzw. da sie an der Macht sind.
Ihrer eigenen Logik folgend, müßte man ihnen daher die Freiheit zum Mißbrauch ihrer Freiheit entziehen! Ihr Argument geht daher schwer nach hinten los! Man sollte Kants kategorischen Imperativ halt immer im
Kopf behalten! Gesetze zur Unterdrückung Andersdenkender können eben bei Änderung der politischen Großwetterlage auf die Gesetzgeber angewandt werden!
Die ganze Misere obrigkeitsstaatlicher Gängelung Andersdenkender in Deutschland läßt sich an dem Unwort „pseudowissenschaftlich“ wunderbar aufzeigen. Mir
ist kein anderer Staat bekannt, der ein Zwei-Klassen-Recht auf Meinungsfreiheit hat: ein unbeschränktes für Wissenschaftler und ein beschränktes für alle anderen, und ein Monopol der Strafrichter zu entscheiden, wer
als Wissenschaftler gilt und wer nicht. Das muß ja zu Willkür führen! Dabei habe ich noch nie jemanden gefunden, der mit dem o.g. Unwort um sich warf, der definieren konnte, was eigentlich Wissenschaft ist und wie
man sie von Pseudowissenschaft unterscheidet. Sogar die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in der Frage treiben einen zur Verzweiflung. Da sprechen lauter Blinde über Farben!
Daher hier ein Schnellkurs bezüglich der Hauptcharakteristika der Wissenschaft:
a) jede Frage ist erlaubt;
b) Behauptungen sind mit überprüfbaren Beweisen zu belegen;
c) Ergebnisse dürfen nur durch überprüfbare Beweise bedingt sein, nicht durch andere Faktoren (wie etwa Strafgesetze!);
d) Gegenargumente müssen nachprüfbar angeführt und diskutiert werden;
e) Widerlegungsversuche durch Gegner sind die einzige verläßliche Qualitätssicherung;
f) Öffentlichkeit ist Pflicht.
Diese Liste erhebt nicht den Anspruch, vollständig zu sein. Doch sie reicht, um folgendes festzustellen: Derjenige, der etwa die Frage „Gab es den
Holocaust?“ für verwerflich hält; der meint, er müsse pauschale Behauptungen über seine Gegner nicht belegen; der Ergebnisse per Strafgesetz statt durch Argumente festzurrt; der die Argumente seiner Gegner
unterschlägt; der Widerlegungsversuche seiner Gegner kriminalisiert; und der deren Veröffentlichung verbietet, ist nicht nur pseudowissenschaftlich, sondern in extremer Weise wissenschaftsfeindlich,
wissenschaftszerstörend.
Es kann daher anhand allgemeiner sachlicher Kriterien festgestellt werden, daß die allermeisten Gegner der Revisionisten im günstigsten Fall
Pseudowissenschaftler sind. Würde man ihre eigenen Regeln und Gesetze auf sie selbst anwenden, säßen die meisten Holocauster im Gefängnis! Aber mit Gefängnissen löst man keinen wissenschaftlichen Streit. Dieser
menschenverachtende Unfug muß endlich aufhören!
Abschließend darf ich erwähnen, daß die Frage der Wissenschaftlichkeit einer Arbeit nicht abhängt von des Autoren Rasse, Geschlecht, sexueller Orientierung,
ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Intention oder Motivation. Die Wissenschaftlichkeit einer Arbeit ergibt sich aus der Arbeit, nicht aus der Person des Autors. Oder würde jemand auf die Idee
kommen, Newtons Meisterwerk nach den religiösen oder politischen Ansichten seines Autors zu bewerten? Und wenn die Antwort darauf ein klares Nein ist, warum handelt man dann bei Revisionisten anders? Sachbezogene
Argumente zählen, nicht persönliche Verdächtigungen!
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