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Stromzeitschrift – Sonderbericht –
Vom dritten Verhandlungstag (18. Februar 2004) im Prozeß gegen Mahler, Oberlercher und Meenen (Deutsches Kolleg) von Peter
Töpfer
Gestern, am 18. Februar 2004, kam es zur dritten Verhandlung im Prozeß gegen Horst Mahler, Reinhold Oberlercher und Uwe Meenen: die
übliche lange Wartezeit vor dem Gerichtsgebäude: Nach wie vor besteht ein sehr großes Interesse seitens der Öffentlichkeit, und jeder weiß, daß er, um einen der begehrten 60 Publikumsplätze im
Gerichtssaal zu bekommen, rechtzeitig da sein muß. Warum die Interessenten aber jedes Mal über eine Stunde auf der Straße bzw., einmal eingelassen, in einem schlechtbelüfteten Treppengang warten müssen,
in dem es keine Toilette gibt, ist nicht nachzuvollziehen. Warum tut es nicht der übliche Eingang, der Haupteingang, und eine Wartezeit in den Gängen des Kriminalgerichts bzw. vor dem Gerichtssaal, wo
man Zugang zu Toiletten hätte?
Die strengen Personenkontrollen, auf die offensichtlich allerhöchster Wert gelegt wird, finden schließlich auch am Haupteingang statt.
Diese Sicherheitskontrollen fielen diesmal besonders peinlich aus. Begründet wurde dies durch die Wachtmeister mit einem im gleichen Trakt
stattfindenden Mordprozeß. Fadenscheinig. Es ist ganz einfach Teil einer allgemeinen Schikane, der man die Öffentlichkeit aussetzen will. Diesmal sind wir nicht nur gründlich abgetastet worden –
sämtliche Dinge mußten an der Schleuse abgegeben werden! Ich protestierte heftig, nachdem man mir auch nicht gestatten wollte, einen Zettel und einen Stift mit in den Saal zu nehmen, wie ich es bisher
jedes Mal getan hatte, um mir Notizen zu machen.
Ich habe den schweren Verdacht, daß der wahre Grund für dieses strenge Einlaßverfahren darin besteht, daß die Öffentlichkeit nach und
nach abgeschreckt, genervt und schließlich aus dem Verfahren ausgeschaltet werden soll. Denn meine bisherigen Berichte gehören zu den ganz wenigen, die einen Unabhängigen zum Autor haben. In der
etablierten und gleichgeschalteten Presse wird gegen die Angeklagten lediglich Volksverhetzung betrieben; auf die Argumentation der Angeklagten wird nicht eingegangen. Eine sachlich-kritische Darstellung
kommt heute nur von unabhängigen Berichterstattern, die keinem Presseorgan des Establishments angehören. Berichterstattern aus dem Volk und für das Volk soll die Arbeit verunmöglicht werden, und viele der Privilegierten, die mit Schreibutensilien auf der Pressebank Platz nehmen dürfen, verlassen zumeist nach wenigen Äußerungen des Angeklagten Horst Mahler wieder den Gerichtssaal, wobei die Tür lautstark ins Schloß fällt.
Horst Mahler setzte seine am 11. Februar unterbrochene Einlassung zum Vorwurf der von Staatsanwalt Krüger behaupteten Volksverhetzung
fort und lieferte zahlreiche Beispiele, um seine Äußerung und den Zusammenhang, in dem diese zu verstehen seien, zu erklären, daß es seiner Meinung normal und gesund sei, Juden zu hassen. So verwies er
u.a. auf die Tatsache, die kaum bekannt sei, daß sich die Zentralbank der USA in privater, und zwar jüdischer, Hand befinde. Als Präsident Kennedy dies abändern wollte, sei er ermordet worden. Sein
Vortrag „Erklärung von Horst Mahler zur Judenfrage“ ist inzwischen im Internet auf www.deutsches-kolleg.org/hm/ nachzulesen.
Die Ausführungen Horst Mahlers wurden zweimal von Staatsanwalt Krüger mit der surrealistischen Behauptung abrupt unterbrochen, die
Mitangeklagten Oberlercher und Meenen würden der Verhandlung nicht aufmerksam folgen. Die Verteidiger ließen sich darauf ein und wiesen darauf hin, daß die Ausführungen Horst Mahlers nicht die Punkte
beträfen, derer ihre Mandanten angeklagt sind. (Die Mitangeklagten Oberlercher und Meenen und ihre Verteidiger stellten am Ende den Antrag, der nächsten Verhandlung fern bleiben zu dürfen, da es wieder
lediglich um Vorwürfe des Staatsanwaltes Krüger gegen Horst Mahler allein gehen werde und die anberaumte halbe Stunde Verhandlung am 25. Februar, 13.00 Uhr, in keinem Verhältnis zur langen Anfahrtszeit
aus Franken bzw. Hamburg stünde. Dem Antrag wurde stattgegeben.)
Verteidiger Rieger konterte immerhin den seltsamen Beitrag des Staatsanwaltes mit dem Verweis auf ein Urteil, nach dem erst dann davon gesprochen
werden könne, daß ein Verfahrensbeteiligter nicht mehr der Verhandlung folge, wenn er besoffen in sich zusammensacke – wie einer Richterin geschehen –, und sorgte für allgemeine Heiterkeit.
Richter Faust korrigierte freilich den Kollegen Rieger, das Urteil laute etwas anders, schloß sich jedenfalls nicht der Ansicht Staatsanwaltes Krüger an.
Selber aber blätterte und las Richter Faust während der Ausführungen des angeklagten Juristenkollegen Horst Mahlers in Unterlagen, und das an
Stellen, die doch wohl für einen Juristen von ziemlichem Interesse sein müßten, nämlich als Horst Mahler Überlegungen über die Rechtmäßigkeit der Nürnberger Prozesse anstellte. Um so heftiger ermahnte er
das Publikum zur Ruhe. Bei der nächsten kleinsten Lautäußerung werde er die Öffentlichkeit ausschließen.
Es besteht, auch aus den oben genannten Gründen, der dringende Verdacht, daß über den Inhalt der Verhandlungen nichts an die Öffentlichkeit dringen
soll. Daher ist es geboten, daß sich das Volk in seinem Bedürfnis nach Informationen zur Wehr setzt und auch den Hauptgeschädigten einer drohenden Informationssperre, den Angeklagten, zur Seite steht.
Deswegen wird hiermit die Gründung des Komitees „Freiheit für Horst Mahler und seine Mitangeklagten vom Deutschen Kolleg!“
bekanntgegeben. Die Initiatoren dieses Komitees und Erstunterzeichner des Gründungsappells sind: Bernhard Heldt (Staatsbürgerliche Vereinigung www.DeutscheNationalversammlung.de) und Peter Töpfer
(www.nationalanarchismus.org und Antideutsches Kolleg, www.antideutsch.de). Alle – gleichgültig, welcher Herkunft, welcher Weltanschauung und ob Sympathisant oder Gegner –, die dafür
sind, daß Horst Mahler, Reinhold Oberlercher und Uwe Meenen jenseits von Gerichten frei ihre Meinung äußern können, sind aufgerufen, dem Komitee beizutreten. Kontakt zum Komitee „Freiheit für Horst
Mahler!“ über peter-toepfer @ web.de oder info @ DeutscheNationalversammlung.de.
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