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Stromzeitschrift – Sonderbericht –
Vom zweiten Verhandlungstag (11. Februar 2004) im Prozeß gegen Mahler, Oberlercher und Meenen (Deutsches Kolleg) von Peter Töpfer
Beginnen sollte die Verhandlung um 13.00 Uhr. Bereits 12.00 Uhr bildete sich eine Schlange auf der Straße links vom Haupteingang zum
Kriminalgericht in der Turmstraße: Richter Faust hatte seine Ankündigung wahrgemacht und die Verhandlung wegen des großen Interesses der Öffentlichkeit in einen größeren Saal (Nr. 500) verlegt. Das
ungewöhnliche war, daß die Justizbehörde einen abseits gelegenen Weg zu diesem Saal 500 im ersten Stock vorschrieb. Offenbar wollte man einen größeren, Aufsehen erregenden Auflauf innerhalb des
Justizgebäudes wie am ersten Verhandlungstag verhindern. Doch auch diesmal sollte es wieder zu Tumulten kommen, als nämlich – der Verhandlungsbeginn war inzwischen um eine Stunde auf 14.00 Uhr
verschoben worden – der Einlaß um 13.40 Uhr bei einer Zahl von 60 eingelassenen Personen die Pforten geschlossen wurden, wobei noch etwa 30 Interessenten auf der Straße bleiben mußten. Einigen von
diesen, die zum Teil von weit her angereist kamen, drückten lautstark ihre Enttäuschung aus; es kam zu Kämpfen mit den Wachtmeistern, wobei der laute Ruf „Keine Gewalt!“ zu vernehmen war.
Die Eingelassenen standen über eine Stunde, manche fast zwei Stunden, im engen Treppengang zum Raum 500, wo keine Toilette und keine Wasserhahn zu
erreichen war. Deutschkollegiaten verbrachten die Zeit mit Hegelstudien. Wollte man auf die Toilette, mußte man zurück auf die Straße in eine Gaststätte, was unweigerlich zum Verlust des Zuschauerplatzes
geführt hätte, da draußen geduldig Nachfolgekandidaten warteten. So mußte insgesamt bis Verhandlungsende um 16.00 Uhr ohne Toilette und ohne etwas zu trinken ausgehalten werden.
Um 13.00 Uhr war es so weit: Es ging weiter mit den Einlassungen des Angeklagten Mahlers zur Anklageschrift. Zuvor jedoch gab der Angeklagte
Oberlercher eine persönliche Erklärung ab. Er habe einen Drohbrief erhalten, der ihn stark unter psychischen Druck setze. Dieser Drohbrief, den Oberlercher verlas, sei von einem Absender namens Krüger
verfaßt worden. Es stellte sich heraus, daß dieser Herr Krüger der Staatsanwalt war; er hatte das Schreiben, in dem er mit weiteren Ermittlungen drohte, Oberlercher unmittelbar vor Eröffnung der
Verhandlung übergeben. Oberlerchers Verteidiger Rieger erhob ebenfalls Einspruch gegen eine solche Praxis, die er in 30-jähriger Erfahrung im Strafrecht noch nie erlebt hätte, und konnte dies allenfalls
mit dem geringen Alter und der geringen Erfahrung des Staatsanwaltes erklären.
Bevor er mit seiner Einlassung fort fuhr, nahm auch der Angeklagte Mahler, der ein „ähnliches Schreiben“ übergeben bekommen hatte, dazu
Stellung, und zwar, wie er sich ausdrückte, „zugunsten des Herrn Krügers“. Denn er sei diesem dankbar, er sei voller Freude über dessen Handeln und würdige die Verdienste des Staatsanwaltes, ob
diese nun willentlich oder unwillentlich erbracht würden. Endlich einmal kämen all diese Dinge zur Sprache, würden sie der Wahrnehmung durch eine breite Öffentlichkeit zugeführt; Mahler meinte die
Widerrechtlichkeit und die rechtlich betrachtet völlig absurde Existenz der BRD als „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“ (OMF, nach Carlo Schmid, siehe Mahlers ersten Teil der
Einlassungen). Die Schreiben des Staatsanwaltes kämen einer versuchten Nötigung gleich; diese Nötigung sei jedoch „ein untaugliches Mittel“. Mahler fuhr fort zu fragen, ob Staatsanwalt Krüger
überhaupt ansatzweise in der Lage sei, seiner Argumentation zu folgen und regte an, falls nein, Staatsanwalt Krüger ersetzen zu lassen; er gönne ihm eine schöne Freizeit.
Uwe Meenens Verteidiger Wolfram Nahrath drückte ebenfalls seine erheblichen Zweifel daran aus, daß Staatsanwalt Krüger der verhandelten Sache
überhaupt gewachsen sei und stellte den Antrag, ihn abzusetzen.
Richter Faust unterbrach die Sitzung für eine 10-minütige Beratungspause, nach der er den Antrag ablehnte; dieser hätte keine Rechtsgrundlage; er
sei nicht der Adressat eines solchen Antrages, das sei der Oberstaatsanwalt.
Der Angeklagte Mahler wandte ein, daß er keinen entsprechenden Antrag gestellt habe, sondern mit seiner Anregung an die Fürsorgepflicht des
Richters gegenüber dem Staatsanwalt appelliert habe, und schickte sich an, mit seinen Einlassungen fort zu fahren. Richter Faust sagte, es gäbe im Gerichtssaal andere Personen, die seiner Fürsorgepflicht
mehr bedürften als Staatsanwalt Krüger.
Horst Mahler skizzierte nun der Übersichtlichkeit halber seine Einlassungen. Diese gliederten sich in drei Komplexe. Den ersten
Komplex hätte er mit seinem Vortrag „Das Deutsche Reich existiert! §130 StGB ist völkerrechtswidrig!“ am ersten Verhandlungstag abgehandelt. Zum dritten Komplex (Volksverhetzung, Entausländerung
usw.) werde er später Stellung nehmen. Heute werde er zum zweiten Komplex, nämlich daß es normal und gesund sei, die Juden zu hassen, worin die Staatsanwaltschaft eine Volksverhetzung gesehen haben will,
Aussagen machen. Bereits am ersten Verhandlungstag hatte Mahler gesagt, daß diese seine Aussage vom Staatsanwalt aus dem Kontext gerissen worden sei, und eine ausführliche Erklärung angekündigt. Diese
erklärenden Ausführungen, mit denen die jüdische Mentalität sehr kritisch beleuchtet wurden, folgten nun. Sie dürften – wie der verlesene Erste Schriftsatz „Das Deutsche Reich existiert! §130 StGB
ist völkerrechtswidrig! “ – in Kürze im Elektronetz unter www.deutsches-kolleg.org/hm/ nachzulesen sein werden.
Horst Mahler unterbrach die Verlesung des Zweiten Schriftsatzes mehrmals mit Zwischenbemerkungen wie etwa der, daß „selbstverständlich das Deutsche
Kolleg der Heilsbringer für die Judenheit“ sei. Er zeichnete in seinem Vortrag eine für die Judenheit sehr dunkle Perspektive, die in einem gewaltsamen Tod für viele Juden enden könnte. Dies, das
brachte er deutlich zum Ausdruck, wolle er ebenso wenig wie seine Mitangeklagten vom Deutschen Kolleg; er wolle ein andere, eine friedliche und mit geistigen Mitteln gefundene Lösung der jüdischen
Problematik.
Um 16.00 Uhr unterbrach Richter Faust die Hauptverhandlung und gab den Termin der Fortführung bekannt: 18. Februar 2004, 13.00 Uhr, im gleichen
Raum 500.
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