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Nationalanarchismus

 letzte Aktualisierung: 30. Mai 2007

AUTO:  -CHTHON & -NOM
Nr. 15,  März  2005
– Übersicht –

 

Luis Fernández Vidaud

Zum jüngsten Ruf nach einem NPD-Verbot.
Eine Vergegenwärtigung nach der Rede beim „Antiimperialistischen Fest der Völker“ am 9. Juni 2001 in Kaiserslautern, durchgeführt vom NPD-Landesverband Rheinland-Pfalz

[Fest der Völker 2005 Jena]

Öffnung und Transparenz sind mehr denn je gefragt. Sie sind die Gebote, welche auf dem Gebiet der Gesinnung und der Weltanschauung gelten sollen, sofern Unsitte und großes Ungleichgewicht nicht Überhand nimmt. Dieser Fall ist bisher nicht eingetreten. Denn die Pflege und Ausbau der geistigen Rechte sind in einem Land, wo allgemeine Intoleranz fast aller Beteiligten herrscht, wichtiger denn je.

Was zur Transparenz am besten paßt, ist nicht nur das durchsichtige Glas, sondern auch der Spiegel. Viele, welche die NPD verbieten wollen, trachten danach, Spiegel zu zerschlagen. Denn sie befürchten, daß der Spiegel ihnen sagen wird: „Auch du bist dies und jenes, was für dich die Neonazis verkörpern.“ Mit dem Vorwurf der Beleidigung und dem Hammer gegen den bildtreuen Spiegel sind sie bewaffnet, um sich so was nicht anhören zu müssen. Denn sie bevorzugen das Zerrbild und verwerfen das Bild. Darum wird von vielen eine bundesrepublikanische Kristallnacht von Spiegelverderbern inszeniert.

Wer ebenfalls vor der ideologischen oder konfessionellen Ansteckung durch rechte Gesinnung fürchtet, dem fehlt vielleicht ausreichende Immunität vor ihr, dem fehlt u.U. auch innere Bodenständigkeit. Er wird nicht an Immunität und Stabilität zunehmen, wenn sich rechte Gesinnung nicht mehr in der Öffentlichkeit offiziell als solche äußern, wenn sie nicht mehr als „geistige Ware“ auf dem religiös-weltanschaulichen Markt veräußert werden darf.

Die Angst vor sogenannten „Rechtsradikalen“ weist viele Ähnlichkeiten mit dem Schreck vieler Männer vor Homosexualität auf. Für sie bilden Homosexuelle wegen der angeblichen „Ansteckungsgefahr“ für Kinder, andere Männer und sich selbst eine Bedrohung für die Allgemeinheit. Folglich geraten sie in Verruf bei den Heterosexuellen, denn letztere können das Phänomen der Homosexualität nicht nachvollziehen, weil sie von sich ausgehen.

Darum dürfen Homosexuelle nur bedingt als Vorbilder in der Gesellschaft unter den Normalen auftreten. Dieselbe Ausgrenzungspraxis, welche auf Homosexuelle angewandt wird, muß nach Auffassung vieler für sogenannte „nationale Deutsche“ erst recht gelten, um die seelische Hygiene der Nation zu wahren bzw. erst sicherzustellen.

Doch diese Behandlung führt m.E. nicht zur Gesundung und erst recht nicht zur geistigen Reifung dieses Landes.

Angesichts dieser Tatsache kann von einer europaweiten geistig-seelischen Armut gesprochen werden, die der Heilung bedarf. Zur Linderung dieser Armut empfiehlt es sich, sich am Gedanken des weitgehend offenen Marktes zu orientieren.

Führen wir uns vor Augen das Spiel der geistigen Intoleranz, das in ganz Europa und in den kulturellen Kolonien Europas gespielt wird: Fußball. Die Befürworter eines NPD-Verbots wolllen uns weismachen, daß das Spiel gegen die NPD so aussieht, als ob die NPD über lauter Stürmer verfügen würden, der Gegenseite aber die Torwarte fehlen. Aber in diesem Spiel stehen Stürmer und Torhüter in einem komplementären Verhältnis zueinander, wodurch sich der eine durch den anderen definiert. In gewisser Hinsicht rufen sie sich gegenseitig hervor.

Wer aber tatsächlich Toleranz, Offenheit und Aufgeschlossenheit anstrebt, der läßt sich auf ein derartiges Spiel nicht ein.

Ich hoffe, mit den oben angeführten Analogien die Sachlage für andere besser veranschaulicht zu haben.


Luis Fernández Vidaud
Berlin, in seinem psychedelischen Sektor, den 19.02.2005


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Rede des leitenden Mystikers der Kirche für Psychonauten vor der NPD am 9. Juni 2001 in Kaiserslautern

Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer,

ich habe gehört, daß ihr eine Gruppe bildet, die großen Wert auf authentisches Verhalten und Auftreten in der Öffentlichkeit legt. Das ist eine Charaktereigenschaft, die ich sehr begrüße. Über diese persönliche Eigenschaft zu verfügen, hängt nicht von der politischen Gesinnung eines Menschen ab, sondern von seinen inneren Werten, die nicht unbedingt in enger Verbindung mit seiner Weltanschauung oder Ideologie stehen. Aber in der sogenannten „nachkonstitutionellen Ordnung“, welche durch das Grundgesetz im Jahre 1949 zustande gekommen ist, werden Menschen, die sich so geben, wie sie sind, und die Ausdrücke verwenden, die echte Wiedergaben dessen sind, was sie innerlich wahrnehmen und empfinden, nicht nur strafrechtlich, sondern auch staatspolitisch verfolgt. Aber wie sollen sich Menschen begegnen, vor allem wenn es sich um Menschen handelt, die aus ganz entfernten Kulturkreisen herkommen, wenn kein Funke von Wahrhaftigkeit vorhanden ist? Ich frage euch: Erkennt ihr etwas „Tolerantes“ oder „geistig Aufgeschlossenes“, geschweige denn „Aufgeklärtes“ an dieser Staatspolitik, die sich auch in manchen Rechtsnormen aus dem Strafgesetzbuch niederschlägt? Ist dies der vorbildliche Ausdruck einer Gesellschaft, die sich für modern hält?

Die Forderung der Staatsgewalt, daß die Bürger die Ideologie bzw. Religion oder Ersatzreligion des Staatswesens teilt, ist uralt. Sie konnte mächtig ihre Wurzeln im Mittelalter schlagen. Denn diese Forderung bildete den Kern des Augsburger und auch des Westfälischen „Religionsfriedens“. Heute müssen wir das Wort Religionsfriede mit Anführungszeichen versehen, denn was im Mittelalter als „Religionsfriede“ galt, muß man heutzutage als Eingriff in die Religions- und Weltanschauungsfreiheit betrachten.

Aber damals, sagen wir im Jahre 1555 oder im Jahre 1648, stellte diese staatliche Forderung an den Bürger insofern einen „Frieden“, ja sogar einen Fortschritt dar, weil der Staat nicht mehr einen Abtrünnigen töten oder Völkermord gegen einen Personenkreis von Abtrünnigen begehen konnte. Anstatt dessen standen ihm drei neue Alternativen zur Verfügung, von denen der Staat bisher keinen besonderen Gebrauch gemacht hat. Die neuen Alternativen sahen wie folgt aus:

    1. Entweder forderte der Staat den Abtrünnigen auf, sich zum „wahren Glauben“ zu bekehren,

    2. Oder er forderte ihn auf, mit seinem Glauben und Anschauungen innezuhalten,

    3. Oder er verwies ihn des Landes. In diesem Fall mußte er in ein anderes Land umsiedeln, wo der Herrschende seinen Glauben teilte oder ihn mindestens duldete.

Das Festhalten der BRD an mittelalterlichen Vorbildern und Praktiken weckt den Eindruck eines geistig zurückgebliebenen Staatswesens, das nicht stark genug ist, um die unterschiedlichen Meinungen und Weltanschauungen der Bewohner seines Verwaltungsgebietes zu vertragen. Wenn das Bestehen eines Staatswesens vom Vorhandensein einer Meinungs- und Weltbilduniformität unter den Bewohnern abhängt, dann ist das eher ein Zeichen dafür, daß dieser Staat am Wackeln ist, daß er nicht stabil und bodenständig genug ist für menschliches Dasein und Leben.

Ein amtsdeutscher Richter handelt ähnlich, wenn er aus der Wut heraus allen – außer den Staatsvertretern, selbstverständlich – das Wort entzieht, weil sie nicht seine Meinung als die eigene wiederzugeben bereit sind. Eine Staatsordnung, die davon ausgeht, daß der einzelne Bürger stets seine Gedanken, seine Gefühle und seinen Bewußtseinszustand im Einklang mit den amtlichen Vorstellungen der staatlichen Obrigkeit zu bringen hat, ist auch eine, die einen staatlichen Besitzanspruch auf menschliche Seelen und Gedankenwelten einfach voraussetzt.

Wenn aber die menschliche Seele allein dem Staat gehört, und nicht einem selbst oder aus der Sicht der religiös Veranlagten einer Autorität, die sittlich höher steht als die einer weltlichen Staatsgewalt, dann leben wir immer noch in einem ungerechten Zeitalter der Gehirnwäsche und der seelischen Leibeigenschaft, wo die Inbesitznahme der Seele durch den Staat für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist und wo die staatliche Besitzergreifung den Menschen zur Preisgabe seiner seelischen Unversehrtheit und Integrität zwingt.

Dies ist ebenfalls ein Zeitalter, wo sich der Mensch nicht frei entfalten darf und wo er seelisch nicht wachsen kann. Diese Verformung des Menschen durch die Staatsgewalt schadet dem Menschen wie folgt:

1. Sie kürzt den Umfang seines Lebensrechts. Die Menschen überall auf der Welt mußten einen langen und oft sehr harten und sehr bitteren Kampf mit den Staaten austragen, damit sie dieses Recht nicht nur in Ruhe lassen, sondern vielmehr sie dieses Recht auch fördern. Denn der Mensch ist – solange er sich auf der Erde aufhält – berufen, hier so gut wie möglich zu überleben. Dafür muß er die Kooperation anderer Menschen suchen und auch gewinnen, sich mit anderen arrangieren oder u.U. die Elemente, die sein Überleben gefährden, lahmlegen. Manchmal stellt sich der Staat als ein solches Element heraus, den der Mensch in seine Schranken weisen muß, damit er überleben kann.

2. Neben dem Recht auf Leben, körperliche und seelische Unversehrtheit stehen solche geistigen Rechte wie Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit, Gewissens- und Gedankenfreiheit. Obwohl für viele nicht auf den ersten Blick ersichtlich, sind diese Rechte wesentlich für das menschliche Überleben. Denn diese Rechte, sofern sie optimal ausgeübt und eingesetzt werden, befördern die Menschen zu höheren Daseinsstufen. Die Verformer des menschlichen Geschlechts wissen das auch – entweder bewußt oder unbewußt. Darum hegen Sie eine Abneigung gegen Menschen, die eine höhere Existenzform anstreben wollen und sich nicht mit einem Gossendasein oder einem wertneutralen bzw. wertentleerten Leben begnügen.

3. Schließlich fördert die Verformung der menschlichen Seele die Herrschaft von unfähigen Menschen einerseits und die staatliche Instabilität andererseits. Wenn ein Staat den nationalen Notstand ausruft, nachdem er entdeckt hat, daß einige Menschen in seinem Geltungsbereich Gedanken fassen, die nicht staatskonform sind bzw. eine staatliche Genehmigung noch nicht erhalten haben, wenn der Aufruf „Nazis raus!“ als mutiger Akt der Toleranz bewertet wird, dann haben wir vor uns eine Überwachungsgesellschaft. Mir ist egal, welche Gedanken ihr im Kopf habt, aber die Gedanken gehören euch, sie gehen den Staat nichts an. Die BRD verfügt nicht über die sittliche Autorität, um sich in jede Gedankenfassung einzumischen, vor allem dann nicht, wenn sie die Absicht verfolgt, die meisten dieser Gedankenfassungen zu verurteilen.

Ebensowenig kann die BRD ihre Übertretung sozusagen „in bürgerliches Gelände“ mit der Senkung des Ansehens derselben in den nationalen und internationalen Medien rechtfertigen. Die Medien sind ja letzten Endes nicht die Auftraggeber der BRD. Der amtsdeutsche Staat soll sich mehr um sein Ansehen in der Bevölkerung kümmern, als um sein Ansehen in den Medien. Aber das Gegenteil ist der Fall. Aus den Bundestags-Drucksachen hinsichtlich der Debatte um die Verschärfung der §§ 86a und 130 StGB aus dem Jahre 1993 geht eindeutig hervor, daß der Beweggrund für die Verschärfung dieser Strafnormen unter Umgehung der Unschuldsvermutung und der Meinungsfreiheit das geschmälerte Ansehen der BRD in den Medien war. Was die Bevölkerung – also vor allem das deutsche Volk – meinte, darüber hat sich weder das Parlament noch die Regierung einen einzigen Gedanken gemacht.

In manchen zu Unrecht gefällten Urteilen und sonstigen gerichtlichen Entscheidungen reden die Richter von einer angeblichen „Ansteckungsgefahr“ gewisser Gedankengüter. Auch dieses Argument liefert keine angemessene Rechtfertigung dafür, daß der Staat von der menschlichen Seele einiger unter uns Besitz ergreift und deren Inhalt in seinem Sinne verformt. Vielmehr muß man dem Staat zumuten, sich von dieser angeblichen „Ansteckungsgefahr“ impfen zu lassen, ohne andere an seinem Problemchen in negativer Art und Weise zu beteiligen. Denn es ist schließlich eine staatliche Angelegenheit, wie sich der Staat in der Öffentlichkeit repräsentieren will.

Nicht die bloße Gewaltenteilung, wie manche Dogmatiker des republikanischen Staatswesens zum Zeitpunkt von Montesquieu argumentierten, sondern die Ernüchterung des gesamten Staatswesens wird dazu führen, daß der Staat zu einer zivilisierten Institution wird, welche aus der Bodenständigkeit heraus zu handeln imstande ist.

Dieses sozialpsychiatrische „Experiment“, das der Staat mit euch vornimmt und das er gerade an euch versucht, darf ihm nicht gelingen. Denn mit diesem Versuch führt der Staat etwas Hegemoniales im Schilde, das die Keime des Größenwahns in sich birgt. Kein Mensch – auch kein Mensch innerhalb der BRD – ist zur seelischen Selbstverstümmelung verpflichtet. Laßt also so was über euch nicht ergehen. Denn heute bist du dran, morgen ist aber die ganze Welt dran.

Es ist halt so um die Wahrhaftigkeit bestellt, daß sich der heutige Bürger nicht auf Art. 5 GG – also die Meinungsfreiheit – berufen darf, um unkonventionelle Meinungen äußern zu können, da diese höchstgesetzliche Rechtsnorm mit so vielen Einschränkungen belegt wird, daß sie dadurch für den Bürger unbrauchbar gemacht worden ist. Eigentlich darf man Art. 5 GG nicht als „Grundrecht“ bezeichnen. Die allgemeinen Gesetze, der Jugendschutz und das Recht der persönlichen Ehre legen dieses Recht völlig lahm. Die Vielfalt von Auflagen, mit denen Art. 5 GG belastet wird, führt dazu, daß ihm der Abwehrcharakter genommen wird. Es liegt auf der Hand, daß unter derartigen Umständen die Meinungsfreiheit in diesem Land kaum gefördert wird. Sie hat keine Verteidigung. Wie soll sie jetzt gefördert werden?

Für die Fassung und eventuelle Äußerung eigener Gedanken muß der Bürger Zuflucht in Art. 4 GG, d.h. Religionsfreiheit usw., nehmen, um sein Bewußtsein gegenüber staatlich befürworteten und als „harmlos“ eingestuften Denkvorbildern und -modellen behaupten zu können. Die Berufung auf Art. 4 bringt allerdings eine Menge Schwierigkeiten mit sich, die m.E. für die hiesige Gesellschaft ungesund sind.

Denn wer sich auf Art. 4 GG zur Durchsetzung seiner Rechte beruft der macht sich vor allem gegenüber dem Staat zum Sonderling. Er steht mit dem Rücken an der Wand. In dem Augenblick, wo seine wesentliche Substanz gefährdet ist, ruft er in der Qual und in der Not „Art. 4, Art. 4“ aus. Und wer beruft sich heutzutage auf Art. 4 des Grundgesetzes? Die Gesundbeter, die Zeugen Jehovas, die Scientology Kirche und die in schwarz gekleidete Frau, die sämtliche Reize ihres Körpers bedeckt – außer dem Reiz ihrer Augen.

Diese Verteidigung macht die Meinungsfreiheit zu etwas Außerordentlichem. Etwas Tragisches, aber auch etwas Provozierendes schwebt in der Luft. Man spürt, daß etwas nicht ganz in Ordnung ist, aber man kann es nicht in Worte fassen, obwohl man längst den Finger in die Wunde gesteckt hat.

Die islamisch-fundamentalische Frau, die an der Straßenecke in Berlin-Wedding oder Neukölln steht, darf keiner – aber auch keine – anfassen und auch nicht anschauen. Dennoch würden manche von uns – wenigstens im Traum oder in der Fantasie – an diese Frau herantreten, um ihr sämtliche Klamotten am Leib herunterzureißen. Danach würden diese ihr vielleicht sagen: „Stell dich nicht so an, Mädchen. Du bist eine Frau wie jede andere.“ Und so sieht die Religionsfreiheit mit allen ihren wesensgleichen Rechten aus: Heute anhimmeln und verehren, morgen schänden, stets aufs Neue bis in alle Ewigkeit. Die Ausübung dieses Rechts ist genau so sicher wie die Stabilität des Staats, der sie auf dem Papier der Gesetze gewährleistet. Heute ein frommer Anbeter, morgen ein Bilderstürmer – alles im Wechselstrom.

Dadurch gerät der menschliche Geist ständig unter Strom. Er wird von unnatürlicher Hochspannung verzerrt. Die Menschen bewegen sich weg vom natürlichen Geist. „Gib Cäsar, was Cäsar gehört, aber gib Gott, was Gott gehört“ war ein Ratschlag von Jesus, den jeder im Evangelium nachlesen kann. Aber der Staat kann Eigenes von Fremdem offensichtlich nicht unterscheiden. Infolgedessen vergreift er sich an fremdem Vermögen, um eigenes Versagen zu vertuschen, das durch seine mangelnde Bodenständigkeit zustande gekommen ist.

Das ist der Kern vieler Probleme, die uns in Deutschland beschäftigen. Laßt euch nicht durch die Rassismusdebatte ablenken. Laßt euch nicht aufschwatzen, daß der Rassismus die Kernfrage in Deutschland sei. Das mag in den USA oder in England der Fall sein, aber nicht in Deutschland.

Hier geht es weniger um die Hautfarbe, als um die Farbe des Bekenntnisses, welche – um mit Martin Luther King zu sprechen – die Menschen davon abhält, den Charakterinhalt ihrer Mitmenschen richtig und fair einzuschätzen. Demzufolge hat die Farbe, zu der sich der Staat bekennen soll, die Farbe der weltanschaulichen Neutralität zu sein.

Ich danke fürs Zuhören und hoffe, daß meine Worte eine Bereicherung für euch bedeuten.

Berlin, den 04.06.2001
Kaiserslautern, den 09.06.2001

Luis Fernández Vidaud im Netz:
http://www.psychonauten.de/

 

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