Nationalanarchismus

nA

 ~ Startseite ~

~ Bücher ~

 AUTO:
-CHTHON & -NOM
nA-Stromzeitschrift
Nr.
1 - 5  6 - 8 9 10 
11 12 13 14 15 16 
17 18 19 20 21 22
23 24 25 26 27
28 (Teheran)
 
Abo
some about AUTO in English

~ Freiheit für
     
Germar Rudolf! ~

  ~ Freiheit für Ernst
Zündel!
~

~ eine Art Manifest ~

~ Erklärung zu Organi-
sation und Doktrin
~

~ Nationalanarchismus
international
und  etwas zu seiner Geschichte
~
français / español /

~ alle Texte im Überblick ~

 ~ Verweise/Links ~

~ nA-Kontakt /
 
Impressum ~

~ Fotos ~

~ Videos ~

 ~ adk mit komittee freiheit für Horst Mahler ~

~ Schluß mit der Desinformation gegen Peter Töpfer!
Eine Aktion der Nationalen Antifa Berlin
~

~ Peter Töpfer,
privat und aktuell
~
 

Nationalanarchismus

 letzte Aktualisierung: 30. Mai 2007

Nationalanarchismus

AUTO:
-chthon & -nom
national-anarchistische Stromzeitschrift

in Zusammenarbeit mit
D e r  R ü c k w ä r t s
Organ des Antideutschen Kollegs
(
www.antideutsch.de)

– Sonderausgabe –

Bericht über den vierten Verhandlungstag
(25. Februar 2004) im Prozeß gegen Mahler, Oberlercher und Meenen (
Deutsches Kolleg)

von Peter Töpfer


Bitte beachten Sie auch den mehrsprachigen
Appell des Komitees „Freiheit für MOM!“
Beteiligen Sie sich bitte an seiner Verbreitung.
 

Bevor wir vom vierten Prozeßtag berichten, werfen wir ein Blick zurück auf den dritten und die Berichterstattung über diesen in den privilegierten Medien des Establishments. Wie wichtig eine freie und unbezahlte Berichterstattung aus dem Volk heraus ist und warum die Herrschenden eine solche zu verhindern versuchen, zeigt ein Artikel der tageszeitung vom 20.2.2004 über den dritten Verhandlungstag am 18. Februar 2004, der ein Bild über den Prozeßverlauf vermittelt, das erheblich von dem anderer Beobachter abweicht. Am 18.2.04 war mir als unabhängigem Berichterstatter zu berichten erschwert worden, indem man mir Papier und Stift weggenommen hat.

Die taz-Autorin Mareke Aden schreibt in ihrem Artikel „Bühne frei für die Horst-Mahler-Show“: „Der Richter zeigt keine Regung“, „thront regungslos“, „reagiert nicht“, „wirkt schläfrig“ usw. Dann: „Erst vor der nächsten Pause droht er mit dem Ausschluß der Öffentlichkeit, wenn noch einmal applaudiert und gelacht werde.“ Die Wahrheit ist, daß Richter Faust eine Moralpredigt gehalten, sich aufgeplustert, entrüstet und wichtig gemacht hat und vom Publikum nicht etwa Ruhe, sondern vehement Betroffenheit eingefordert hat. Die taz lügt also wieder mal.

Diese erzwungene Betroffenheit soll die Unterwerfung unter ein Heiligtum herbeiführen. Schön, daß das Publikum gelacht hat! Wenn es doch nur bei allen Heiligtümern so wäre… Richter Faust fordert unter Androhung von Gewalt das Vor- und Schauspielen von Gefühlen: Das Kartenhaus und Lügengebäude OMF soll mit Moral am stehen gehalten werden.

Richter Faust wirkt nur „regungslos“. Tatsächlich – das beweist der cholerische Ausbruch des Richters – zeugt sein demonstratives Gelangweiltsein (wir berichteten, daß er während des Vortrags Horst Mahlers am 18. Februar unbeteiligt und abwesend in Akten blätterte) wahrscheinlich von einer Hinterhältigkeit wie sie Reinhold Oberlercher bereits anläßlich eines Strafverfahrens gegen ihn und Herrn Xy am 12.8.2003 am Amtsgericht Hamburg-St.Georg erfahren mußte und beschrieben hat: Der dortige Richter Dr. Steinmann habe, so Oberlercher in seiner Anzeige bei der „Reichsermittlungsstelle“ (dem Salzgitter der BRD), durch „sehr höfliches Benehmen, geneigte Kopfhaltung und verständnissinniges Nicken gezielt den Eindruck erweckt, er sei intellektuell in der Lage, die von mir vorgetragene und in ihren geistesgeschichtlichen Zusammenhängen ausführlich erläuterte Erklärung nachzuvollziehen. Der Beschuldigte hat in seiner Eigenschaft als Einzelrichter keine einzige Verständnisfrage und keine einzige Nachfrage zum Text und zur Motivation seines Verfassers gestellt. Er hat aber einen Lern- und Verstehensprozeß schauspielerisch dargestellt.“ Vergleichbar mit Richter Fausts ungestümer Moraleruption verkündete der Hamburger Richter Dr. Steinmann, „ohne auch nur eine Minute Besinnungspause einzulegen“, unvermittelt das Urteil (Geldstrafe), das er mit den strafrechtlich höchst relevanten Qualifikationen wie „verquaste Philosophie“ und „dummes Zeug“ begründete.

Seit wann wäre Dummheit strafbar?

Der auf Richter Faust lastende Druck ist enorm: Er muß den OMF-Retter machen. Man darf gespannt sein, zu welchen Ausbrüchen er noch auflaufen wird. Bis zur Urteilsverkündung hat er jedenfalls sein Temperament nicht im Zaum halten können wie sein mit größerer schauspielerischer Begabung ausgestatteter Kollege Dr. Steinmann in Hamburg. Das ehrt ihn.

Auf die mit großer Strenge vorgetragene Moralpredigt des Richters hin stand ein Zuhörer, der ganz links in der zweiten Reihe saß, unvermittelt auf und verließ mit den empörenden Worten „Das höre ich mir nicht länger an! Das lasse ich mir nicht bieten!“ den Verhandlungssaal. (Eine Reaktion, die vom „schläfrigen Richter“ Faust verursacht wurde.) Das war gut so; das war ein Zeichen. Der Mann empörte und erhob sich im wahrsten Sinne. Wir anderen blieben sitzen, jedoch nicht zum Zeichen der Unterwerfung, oh nein. Wir werden Richter Faust keinen Vorwand geben, uns, die Öffentlichkeit, das Volk, vom Verfahren auszuschließen. Wir können ganz ruhig, und nicht nur schein-ruhig wie der Richter, sitzen bleiben, weil wir unsere Wut längst schon rausgelassen haben, und bei der endgültigen Abwicklung der möchtegern-erpresserischen OMF-Moralpredigten assistieren.

Frau Aden behauptet weiter in ihrem taz-Artikel, der Vorsitzende Richter hätte sich Mahlers Ausführungen zur Etymologie des Wortes Holocaust „geduldig angehört“. Geduld und Gelassenheit sind vorgespielt, nur verfahrenstaktischer Natur; anders ist sein Betroffenheitsausbruch, der eine Befangenheit befürchten läßt, nicht zu erklären: Da muß sich unter der ruhigen Fassade Erhebliches angestaut haben.

Daß der religiöse Begriff „Holocaust“ völlig schwach- und widersinnig, ganz offensichtlich absurd ist und deswegen nur noch von gehirnamputierten Szchajssdöttchen, aber von Juden – die nur noch von „Shoa“ sprechen – längst nicht mehr benutzt wird, beweist doch schon, daß ein ganzes (holo) Volk verbrannt (caust) worden sei – wonach es keinen einzigen Juden mehr geben dürfte – und daß SS-Männer in dieser Logik Vollstrecker des Willens des jüdischen Gottes und dessen Opfergehilfen gewesen sein müssen. (Siehe zu dieser Thematik: Pierre Guillaume, „Genozid – Holokaust – Schoa: Eine Frage der Terminologie“ in: Sleipnir. Zeitschrift für Kultur, Politik und Geschichte Heft 33; der Aufsatz wird in der nächsten Ausgabe der national-anarchistischen Stromzeitschrift AUTO: im Netz veröffentlicht.) Hutton Gibson, der Vater des Schauspielers und Regisseurs Mel Gibson (“The Passion of the Christ”), antwortete in einem Interview mit Steve Feuerstein in der Sendung “Speak Your Voice!” (auf dem Radiosender WSNR-620AM) am 16. Februar 2004 auf die Frage “Was war dieses Ereignis, genannt Holocaust?”: “Zu allererst ist der Holocaust eine furchtbare Fehlbezeichnung. Holocaust bedeutet Brandopfer: ein dem jüdischen Gott dargebrachtes Opfer durch Verbrennung. Diese Leute haben sich aber nicht selbst Gott geopfert. Wenn diese Leute umgebracht worden sind, dann durch Gewalt; sie müssen geschrien haben, denn sie sind verfolgt und ermordet worden. Darin kann niemals ein Holocaust bestehen.”

Frau Aden spricht in ihrem Artikel von „verfassungsfeindlichen Äußerungen in diesem Prozeß“. Vielleicht hat sie nicht richtig zugehört. Denn dann hätte sie, falls das in ihrem Studium vernachlässigt worden ist, spätestens von Horst Mahler in dessen von ihr stets apostrophierten „Einlassungen zur Sache“ („Gerichtsreporterin“ nennt sich das dann) erfahren, daß der Kaiser nackt ist: Die OMF-BRD hat keine Verfassung, sondern ein Grundgesetz; eine Verfassung hätte sie sich laut Grudgesetz nach der Wiedervereinigung geben müssen. Wenn jemand grundgesetzwidrig handelt, dann die Parlamentarier der OMF. Es ist Horst Mahler, der wahrlich Geduld hat und den Blinden immer wieder das Offensichtlichste zu zeigen versucht. Oder hat sie etwa doch gut zugehört, bezieht sich auf die Weimarer Verfassung und meint Staatsanwalt und Richter?

Kommen wir jetzt zur vierten Verhandlung am 25. Februar, die von vornherein nur für eine halbe Stunde anberaumt gewesen war: Sie begann pünktlich 13.00 Uhr, und zwar ohne die Angeklagten Oberlercher und Meenen, deren Verteidiger jedoch anwesend zu sein hatten. Das Publikum mußte bis dahin erneut in jenem Treppengang warten, wo es keinen Zugang zu Toiletten gibt. Darin liegt eine Abschreckung der Öffentlichkeit, so daß eigentlich von einer öffentlichen Verhandlung die Rede nicht sein kann.

Bevor Horst Mahler mit seinen Einlassungen fort fuhr, gab er eine Erklärung ab: Erneut habe ihm Staatsanwalt Krüger unmittelbar vor Eröffnung der Verhandlung ein Schreiben überreicht, in dem Horst Mahler von der Einleitung weiterer Ermittlungen – diesmal wegen Verunglimpfung des Staates – unterrichtet wird. Horst Mahler sagte, er könne den Staat BRD gar nicht verunglimpft haben, weil es ihn nicht gibt. Als virtueller, als Als-ob-Beteiligter an diesem Verfahren forderte Horst Mahler Richter Faust auf, den „natürlichen Handlungszusammenhang“ des Vorgehens seitens des Staatsanwaltes Krüger bei der Oberstaatsanwaltschaft überprüfen zu lassen.

Horst Mahler führte bei dieser Gelegenheit aus, daß Probleme, über die nicht gesprochen werde, nicht gelöst werden können und Krebsgeschwüre bilden würden. Staatsanwalt Krüger, der „kräftig die Auschwitzkeule“ schwinge, sei solch ein Verhinderer von Gesprächen über Probleme. Krüger hat sich bereits einschlägig als krebsverursachend in Prozessen gegen den Berliner Verleger Andreas Röhler betätigt (www.sleipnir.netfirms.com).

Im folgenden setzte Horst Mahler die Verlesung seiner Einlassung fort, die unter dem Titel „Die verbotene Wahrheit. Betrachtungen zu einer Vergangenheit, die nicht vergehen will / Fragen zu einer Offenkundigkeit, die weder offen noch kundig ist“ im Netz unter http://www.aufstand-fuer-die-wahrheit.net/mh.pdf nachzulesen ist. In diesem Abschnitt ging es vor allem um die Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen bezüglich des Holocausts. Dabei wurden insbesondere Pastor Niemöller und Elie Wiesel unter eine scharfe kritische Lupe genommen. Insbesondere zitierte Mahler Wiesel mit der Aussage, bei den Vorgängen in Auschwitz zu Kriegszeiten handele es sich um ein „religiöses Mysterium“. Ergänzt können die Ausführungen Mahlers zu Elie Wiesel durch einen Hinweis auf eine Besonderheit der deutschen Übersetzung des Wiesel’schen Buches „Die Nacht zu begraben, Elischa“ werden. Wie Robert Faurisson mitteilte, hat der Star-Übersetzer Meyer-Classon das französische Wort „crématoire“, das Krematorium bedeutet, im Deutschen stets als „Gaskammer“ wiedergegeben: eine ziemlich „freie“ Übersetzung. Elie Wiese, der oberste der obersten Kronzeugen und höchste, höchstdekorierteste und teuerste Priester der Hohepriester (Mahler nennt das Honorar für Wiesel-Zeremonien), spricht tatsächlich, worauf Horst Mahler hinwies, an keiner Stelle seines Buches, das von seinem Lageraufenthalt in Auschwitz erzählt, von Gaskammern. Demgegenüber ist in seinem Buch davon die Rede, daß sich der junge Elie und sein Vater in dem Moment, wo die Sowjets kurz davor standen, das Lager einzunehmen, dafür entschieden haben, mit der SS (schon wieder Gehilfen des jüdischen Gottes?) nach Westen zu ziehen. Dazu werde Elie Wiesel noch zu befragen sein müssen, so Horst Mahler.

Dann kam es zu einer unvermittelten Unterbrechung der Einlassung durch Staatsanwalt Krüger. Dieser war nicht im Besitz des Mahler’schen Vortrages auf Papier, wußte auch nicht, daß dieser im Internet nachzulesen ist. Er mußte davon ausgehen und hatte die Befürchtung, daß eine von ihm als kriminell eingeschätzte Aussage Horst Mahlers bezüglich des KZs Dachau nicht protokolliert wird. Horst Mahlers Aussage, auf deren Protokollierung Staatsanwalt Krüger so großen Wert legte, lautete, daß es in Dachau keine Vergasungen gegeben habe – was von keinem Historiker bestritten wird – und daß der staatlich geschützten Geschichtsschreibung zufolge mehr Menschen in Dachau umgekommen sind als eingeliefert worden waren. In dem Durcheinander, das nach dem abrupten Impromptu durch Hobbyhistoriker Krüger entstanden war, und vielleicht auch aufgrund der undeutlichen Ausdrucksweise des Staatsanwaltes, ließ Richter Faust jedoch eine ganz andere Stelle protokollieren, nämlich die folgende außertextliche und improvisierte Aussage Horst Mahlers: „Pastor Niemöller ist ein approbierter Lügner im Gewand der Heiligkeit.“ Wieder ein direkter Angriff auf die religiöse Grundlage der OMF-BRD! Richter Faust, dem der Vortrag Mahlers vorlag, war sich seinerseits sicher, daß Staatsanwalt Krüger nur diese außerhalb des schriftlich fixierten Vortrages getane Äußerung Mahlers meinen könne. Rechtsanwalt Rieger, der Verteidiger des abwesenden Reinhold Oberlercher, beantragte, die Äußerung Horst Mahlers nicht zu Protokoll zu nehmen, weil sie hinsichtlich eines möglichen Straftatbestandes irrelevant sei, wurde allerdings vom Verteidiger Horst Mahlers, Rechtsanwalt Roeder, widersprochen; auch Horst Mahler schloß sich der Forderung Staatsanwalt Krügers an, der „mit traumwandlerischer Sicherheit den richtigen Satz herausgegriffen habe“, wenn dieser ursprünglich auch einen ganz anderen Satz gemeint hatte… Traumwandlerisch jedoch ist Richter Faust, von diesem Satz schwer be- und getroffen, ins rote Tuch gerannt: Einem OMF-Heiligen ist frecherweise am Sockel gewackelt worden.

Diese Szene konnte aus dem Zuschauerraum nicht richtig verfolgt werden, da insbesondere Staatsanwalt Krüger notorisch undeutlich, zu leise und nie ins Mikrophon spricht. Diese seine völlig unverständliche Sprechweise ist bereits am ersten Tag aus dem Publikum heraus gerügt worden, geändert hat sich jedoch bislang nichts. Auch aus diesem Grund muß gesagt, werden, daß das Verfahren kein öffentliches ist. Richter Faust spricht, wenn er sich nicht gerade zum hitzigen Prediger aufschwingt, ostentativ gelassen und betont nonchalant und wies am ersten Verhandlungstag nach Beschwerden aus dem Volk lapidar darauf hin, daß die Mikrofonanlage ja in Betrieb sei. Die Protokollierungs-Szene ist nach Verhandlung vom Verteidiger Uwe Meenens, Wolfram Nahrath, berichtet worden.

Pünktlich um 13.30 unterbrach Richter Faust die Verhandlung und gab das Datum der Fortsetzung bekannt: 8. März 2004, 10.00 Uhr. Der übernächste Termin lautet: 12. März 2004, 13.00 bis 15.00 Uhr.

Es sei auch auf einen weiteren, einen Berufungsprozeß hingewiesen, der am 1. März, 14.00 Uhr, am Landgericht Hamburg, Kleine Strafkammer 6, Kapstadtring 1, 22297 Hamburg, 10. Stock, Sitzungsraum 1012, stattfinden wird. Entschieden wird über die o.g., von Richter Dr. Steinmann verhängte Strafe gegen Reinhold Oberlercher und Herrn Xy. Verteidiger der beiden wird Horst Mahler sein.

 

Prozeßberichte