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Nationalanarchismus

 letzte Aktualisierung: 30. Mai 2007

Nationalanarchismus

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national-anarchistische Stromzeitschrift
– Sonderbericht –

Prozess gegen Mahler, Oberlercher und Meenen eröffnet

Heute, am 6.2.04 früh um 9.00 Uhr begann der mit Spannung erwartete Prozeß gegen Horst Mahler, Reinhold Oberlercher und Uwe Meenen (MOM) vom Deutschen Kolleg (DK).

Es war vorauszusehen, daß ein sehr großes Interesse seitens der Öffentlichkeit an diesem Prozeß besteht, und so machte ich mich schon um ½ 8 auf nach Moabit, wo ich mich unmittelbar neben der Tür zum Gerichtssaal postierte. Mehr als die Hälfte der Anwesenden fand tatsächlich keinen Einlaß, als etwa gegen 9.15 Uhr die Verhandlung eröffnet wurde. Es kam – wie von mir vorausgesagt – zu Schlägereien zwischen enttäuschten Besuchern mit Gerichtsdienern.

Auf dem Weg zum Gericht hatte ich aus dem S-Bahn-Wagen heraus zu meiner großen Überraschung nahe der Station Lehrter Stadtbahnhof von den beiden Türmen des Hamburger Bahnhofs die vom Deutschen Kolleg für das 4. Reich vorgeschlagene Staatsflagge wehen sehen.

Prozeßberichte

Offensichtlich hat ein Sympathisant der Angeklagten als Zeichen der Solidarität und in bildnerischer Ergänzung der „Wortergreifung“ Flagge gezeigt. Der Hamburger Bahnhof (heute Museum) befindet sich in fünf Minuten Entfernung vom Kriminalgericht Moabit in der Invalidenstraße am ehemaligen Grenzübergang. Eine Stunde nach der Verhandlung wehten die Fahnen des 4. Reiches immer noch.

Beim Fernsehsender Kabel 1 hieß es bereits „Hol’ ein!“: Er mußte seine „Judas Game“ Show umbenennen, nachdem der Zentralrat der Juden protestiert hatte. „J-Show“ klingt tatsächlich besser. Der bayrische Fernsehausschuß begründete sein Verbot damit, daß „der Name 'Judas' (…) über den Inbegriff des Lügners (…) hinaus mit dem Bild 'des Juden' gleich gesetzt" werde. Jeder der sechs Kandidaten muß in der Staffel von sechs Folgen die Mitspieler mit seiner persönlichen Leidensgeschichte davon überzeugen, daß er den Gewinn von 40.000 Euro unbedingt braucht. Einer der Teilnehmer hat seine Geschichte jedoch nur erfunden

Die wegen „Volksverhetzung“ Angeklagten beantragten sogleich, die Verhandlung in einen größeren Saal zu verlegen, weil eine Öffentlichkeit nicht gegeben sei, wenn ein Großteil der Interessenten und der Pressevertreter nicht dem Prozeß beiwohnen kann. Richter Faust lehnte nach 1/4-stündiger Beratung ab. Das Getrommel Einlaß Heischender an die Saaltür und entsprechendes Gebrüll im Gang hörte nicht auf.

Richter Faust verlas ein Fax des Verlegers Andreas Röhler, in dessen Zeitschrift Sleipnir der inkriminierte Artikel der Autoren MOM veröffentlicht worden war und der als Verfahrensbeteiligter zugelassen zu werden beantragte. Der Richter bat die Angeklagten, Anwälte und Staatsanwalt Krüger dazu um Stellungnahme. Die Angeklagten nahmen keine Stellung, der Staatsanwalt sah kein Zusammenhang zwischen den Verfahren gegen MOM und dem gegen Andreas Röhler, das exakt wegen besagten inkriminierten Artikels stattgefunden hatte und in dessen Verlaufe es zu Beschlagnahmen von Verlagseinrichtungen gekommen war. Richter Faust schloß sich Staatsanwalt Krüger an und gab bekannt, über den Antrag von Andreas Röhler außerhalb der Verhandlung entscheiden zu wollen.

Horst Mahler, der RA Röder an seiner Seite hatte, stellte den Antrag, einen Sachverständigen für Völker- und Staatsrecht herbeizuziehen. Oberlercher und Meenen schlossen sich an.

Reinhold Oberlerchers Verteidiger Rieger rügte die Besetzung des Gerichts: eine Richterin war kurzfristig erkrankt und sei nun prozessual inkorrekt durch eine andere ersetzt worden. Horst Mahler schloß sich der Rüge nur bedingt an: Er sehe in dem Verfahren nur ein Als-ob-Verfahren, da das Gericht, unabhängig von seiner Besetzung, kein ordentliches deutsches Gericht sei, sondern ein Instrument der Fremdherrschaft. Uwe Meenen (vertreten durch RA Wolfram Nahrath) schloß sich ebenfalls der Rüge an.

Staatsanwalt Krüger unterbrach die Ausführung von Horst Mahler und nannte sie „absurd“. Richter Faust gab zu Protokoll, daß Horst Mahler eine Erklärung abgegeben habe, nicht aber den Inhalt derselben. Auch den Inhalt der Stellungnahme des Staatsanwaltes wurde nicht zu Protokoll gegeben, lediglich, daß der Herr Staatsanwalt eine solche abgegeben hätte.

Der Staatanwalt verlas die Anklageschrift. Reinhold Oberlercher gab als Stellungnahme zu den Vorwürfen eine „Erklärung zum politischen Schauprozeß gegen das Deutsche Kolleg in Berlin am 06. Februar 2004“ ab, in der er erklärte, „als souveräner Reichsdeutscher allein der Gewalt einer großen Strafkammer des völkerrechtswidrigen Reichs- und Volksvernichtungsregimes BRD [zu] weichen“.

Staatsanwalt Krüger unterbrach ihn abermals und wies darauf hin, daß es seine „Fürsorgepflicht“ für den Angeklagten verlange, ihn vor dem weiteren Verlesen der Erklärung zu warnen. Verteidiger Rieger quittierte diese Äußerung mit bissigem Humor: Diese Fürsorgepflicht sei bekannt – wegen ihr säße sein Mandant auf der Anklagebank. Richter Faust schloß sich abermals Staatsanwalt Krüger an und wies ausdrücklich auf seine Fürsorgepflicht gegenüber dem Angeklagten Oberlercher hin. Dieser ließ sich nicht vom Verlesen seiner Erklärung abhalten und führte aus, daß der § 130 des „BRD-StGB“ gegen die sog. Volksverhetzung, derer er angeklagt ist, ein „klassischer Fall eines gesetzlichen Unrechts im Sinne Gustav Radbruchs“ sei. Habe sich im „Reichs-StGB“ der § 130 „tatsächlich gegen Volksverhetzung, gegen das Aufeinanderhetzen von Teilen des Deutschen Volkes gerichtet (…), so dient der 130er des BRD-StGB der Wehrlosmachung des Deutschen Volkes gegen das schwere Kriegsverbrechen der fremdvölkischen Zivilokkupation seines Restlandes.“ Dieser Paragraph sei das „Hauptunterdrückungsmittel der BRD“.

„Gerichte“, so Oberlercher weiter, „die das gesetzliche Unrecht des BRD-130er Paragraphen zur Verfahrenseröffnung in Anschlag bringen, haben bereits das Recht gebeugt, und sie wiederholen diese Rechtsbeugung, wenn sie diesen Paragraphen ihrem Urteil zugrundelegen, und zwar gleichgültig, ob sie verurteilen oder freisprechen.“ Das Deutsche Kolleg würde aber den Berliner Richtern „diese Zusammenhänge geduldig erklären“ und eine „Einstellung des Verfahrens durch das Gericht als strafbefreiende tätige Reue würdigen und darauf verzichten, bei der Reichsermittlungsstelle Anzeige wegen Rechtsbeugung zu erstatten“.

Anschließend ergriff Horst Mahler das Wort. In seinem Vortrag entzog Mahler der BRD, ihrem Staatsapparat, ihrer Justiz und eben auch dem anwesenden Richterkollegium selbst jegliche Legitimität. Er sprach von der BRD lediglich als der „OMF-BRD“. OMF bedeutet „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“ und stammt als Kennzeichnung der BRD vom sozialdemokratischen Juristen Carlo Schmid. Mahlers Ausführungen waren inhaltlich und formal exzellent, seine sich in strengster Logik des Staats- und Völkerrechts befindliche Argumentation hieb- und stichfest. Nationalanarchisten folgen dieser Logik nicht, die Juristen der OMF jedoch sehr wohl, und gegen die gestochene historisch-völkerrechtliche Logik Mahlers werden sie argumentativ nichts, rein gar nichts ausrichten können. Dieser Vortrag ("Das Deutsche Reich existiert! §130 StGB ist völkerrechtswidrig!") ist inzwischen im elektronischen Schaufenster von Horst Mahler nachzulesen.

In den Berichten der zahlreich vertretenen Medienvertreter wird freilich kein einziges Argument der Mahler'schen Fundamental-Dekonstruktion vorkommen. Wäre das der Fall, so würde das OMF-Gebilde binnen weniger Wochen wie ein Kartenhaus zusammenbrechen, derart nackt stünde es in seiner Verlogenheit da.

Wir National-Anarchisten begleiten das Geschehen mit kritischem Wohlwollen. Uns ist die Legitimität von vornherein egal. Wir schauen amüsiert zu, wie das Deutsche Kolleg dabei ist, auf juristisch-argumentativem Weg fein säuberlich die OMF zu zersetzen und gründlichst ihre vollkommene Verlogenheit entlarvt.

Richter Faust faucht schon böse auf und droht Oberlercher mit sofortiger Inhaftierung, falls dieser der nächsten Verhandlung am 11.2.04, 13.00 Uhr, fern bleiben sollte. Oberlercher antwortete freudig: „Selbstverständlich werde ich da sein!“ Dann wird der Angeklagte Uwe Meenen, der heute im Buch „50 Jahre Fremdherrschaft“ von Friedrich Hielscher Zuflucht vor der Langeweile suchte, seine Erklärung abgeben.

Peter Töpfer, AUTO:-Schriftleiter und Gründer des
Antideutschen Kollegs (ADK, demnächst unter
www.antideutsch.de)
vor dem provisorischen Amtssitz der Reichsregierung?
(Erklärung des Vorschlages für die Flagge des 4. Reiches
auf dem
DK-Netzort .)

Zweiter und dritter Verhandlungstag

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